FAQ
Sind Sie an einer bestimmten Wohnung interessiert?
Dann füllen Sie das Bewerbungsformular unter dem Wohnungsangebot aus
und laden Sie Ihre Verdienstbescheinigung, Rentenbescheid, Bescheid über Sozialleistungen hoch.
https://www.wobag-bamberg.de/vermietung-bamberg/mietwohnungen/
Sie möchten sich allgemein für eine unserer Wohnungen bewerben?
Dann füllen Sie den Initiativbewerbungsbogen auf unserer Website aus und laden Sie Ihre Verdienstbescheinigung, Rentenbescheid, Bescheid über Sozialleistungen hoch.
https://www.wobag-bamberg.de/vermietung-bamberg/mietwohnungen/
Nach dem Absenden Ihrer Bewerbung erhalten Sie eine automatisch generierte E-Mail, die den Eingang Ihrer Bewerbung bestätigt.
(Bitte überprüfen Sie auch Ihren SPAM-Ordner).
Wenn Sie für die Wohnung in Frage kommen oder wir Ihnen eine Wohnung anbieten können, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen.
Bitte beachten Sie, dass wir Bewerbungen nach 6 Monaten aussortieren. Sollten Sie innerhalb von 6 Monaten kein Wohnungsangebot erhalten haben und Ihre Bewerbung noch aktuell ist, bitten wir Sie, uns dies mitzuteilen, damit wir Ihre Bewerbung verlängern können.
Die Kündigung des Mietvertrags muss schriftlich erfolgen (Die Kündigungsfrist können Sie Ihrem Mietvertrag entnehmen).
Bei Fragen zur Kündigung oder zur Rückgabe der Wohnung können Sie sich gerne mit unserer Vermietungsabteilung unter Vermietung@wobag-bamberg.de oder
Tel.: 0951 99 33 02-62 in Verbindung setzten.
Wenn Sie einen Untermieter in Ihrer Wohnung aufnehmen möchten, ist dies nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung möglich.
Bitte füllen Sie den Antrag auf Untervermietung auf unserer Website (Formulare) aus und senden Sie uns diesen unterschrieben zusammen mit einer Kopie des Personalausweises/Reisepasses des zukünftigen Untermieters zu.
Nach Erhalt des Antrags werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen.
Vor der Untervermietung beachten Sie bitte, dass sie weiterhin dafür verantwortlich sind, die Miete zu zahlen und die Hausordnung einzuhalten.
Als Vermieter empfehlen wir jedem Mieter den Abschluss einer Hausratversicherung, Die Hausratversicherung schützt alle beweglichen Gegenstände in Ihrer Mietwohnung, die bei einem Umzug mitgenommen werden können.
Die Hausratversicherung zahlt dann, wenn der Hausrat in der Mietwohnung aufgrund versicherter Gefahren (Feuer, Einbruch oder Wasserschäden) beschädigt, zerstört oder wenn sie entwendet worden sind.
Auch eine Haftpflichtversicherung kann in vielen Fällen sehr sinnvoll sein, falls es zu Schäden an der Wohnung oder an gemeinschaftlich genutzten Bereichen kommt.
In unseren Mietwohnungen ist die Tierhaltung erlaubt, sofern die Nachbarn nicht gestört werden und der Hausfrieden gewahrt bleibt.
Für die Haltung von Kleintieren ist also keine besondere Genehmigung erforderlich.
Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn gefährliche oder viele Kleintiere gehalten werden sollen.
Für die Haltung von Hunden und Katzen ist ein schriftlicher Antrag mit genauer Beschreibung des Tieres (Rasse, Alter, Größe) unbedingt erforderlich.