Was bedeutet „Einkommensorientierte Förderung“?

Einkommensorientierte Förderung (kurz EOF) besagt, dass ein Mieter, abhängig von seinem Einkommen, einen Mietzuschuss erhält. Die Höhe des Zuschusses bemisst sich hierbei nach der Höhe des Gesamteinkommens aller Haushaltsangehöriger Personen pro Jahr. Es findet eine Unterscheidung in Stufe I, II und III statt. Hierbei ist zu beachten, dass nicht nur der Mieter gemäß seines Einkommens in diese drei Stufen eigeteilt wird, sondern auch die Wohnung. Diese muss, um die Anforderung an eine EOF geförderte Wohnung erfüllen zu können, bereits vor Fertigstellung einer der Stufen zugeordnet werden. Diese frühzeitige Zuordnung bedeutet für den Mieter aber auch, dass ein Mieter mit Einkommensstufe III nicht in eine Wohnung, welche für einen Mieter der Einkommensstufe I vorgesehen ist, einziehen kann.

Wer berechnet meine Einkommensstufe?
Die genaue Berechnung und Einteilung in die drei Stufen erfolgt durch die Soziale Wohnraumförderung der Stadt Bamberg.

Was benötige ich um eine EOF- geförderte Wohnung anmieten zu können?
Neben der Einteilung in eine der drei Stufen erhält der Mieter durch das Bauverwaltungs- und Umweltamt auch gleichzeitig einen Wohnberechtigungsschein. Dieser ist notwendig um bei Abgabe seines Mietgesuchs bei der WoBaG eine Legitimation für die gewünschte Wohnung nachweisen zu können.

Die konkrete Einkommensermittlung und die Entscheidung über die Wohnberechtigung erfolgt durch die Stadt Bamberg Amt für Soziale Wohnraumförderung.

Wie hoch sind die Mietzuschüsse für die jeweiligen Stufen?
Folgende Mietzuschüsse gelten beispielsweise für ein Wohnung in unserem Neubau in der Gartenstadt (74,79 qm – 3 Zimmer).
Bei anderen Objekten können diese abweichen.

  • Zuschusshöhe Stufe I:   4,60 €/ m² Wohnfläche mtl.
  • Zuschusshöhe Stufe II:  3,60 €/ m² Wohnfläche mtl.
  • Zuschusshöhe Stufe III: 2 ,60 €/ m² Wohnfläche mtl.

Zusammengefasst – 3 Schritte zur EOF Wohnung:

  1. Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein bei der Stadt Bamberg stellen.
  2. Interessentenbogen bei der WoBaG ausfüllen
  3. Mietzuschuss bei der Stadt Bamberg stellen

Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne per Mail an die vermietung@wobag-bamberg.de wenden.